22. September 2026
Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes und die Erteilung von Religionsunterricht benötigen Sie eine vorläufige Idschaza (vorläufige Lehrbefugnis).
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das folgende digitale Formular und laden Sie dort alle erforderlichen Unterlagen hoch:
Bitte nutzen Sie das Formular auch dann, wenn Sie bereits zuvor Unterlagen bei uns eingereicht haben. Dadurch können wir eine einheitliche und vollständige Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten.
Antragsfrist: 15. November
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 15. November eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit frühzeitig ein und reizen Sie die Frist nicht aus. Je früher uns Ihre vollständigen Unterlagen vorliegen, desto zeitnaher können wir diese prüfen und bearbeiten.
Anträge, die nach dem 15. November eingehen, werden grundsätzlich nicht mehr bearbeitet.
Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen die vorläufige Idschaza direkt per Post an Ihre angegebene Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass Sie die erhaltene Idschaza anschließend selbstständig an die für Ihre Zulassung zuständige Stelle – das zuständige Regierungspräsidium – übermitteln müssen.