Die Südwestpresse berichtet in der heutigen Ausgabe, dass das Land Baden-Württemberg dem an der Pädagogischen Hochschule Freiburg unterrichtenden Akademischen Mitarbeiter den Vorschlag unterbreitete, dass dieser auch ohne Einvernehmen mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat dort weiterhin tätig sein kann. Die Erteilung des Einvernehmens mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat nach Begründung eines neuen Dienstverhältnisses, das ergaben Rechtsgutachten, ist nicht möglich. Das Land hat angeboten, eine weitere W3 bzw. W1-Tenure-Track-Professur auszuschreiben und diese in Einvernehmen mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat zu besetzen.
Die Stiftung Sunnitischer Schulrat unterstützt ausdrücklich die vorgeschlagene Lösung und begrüßt den Vorschlag einer weiteren Stärkung des Standorts Pädagogischen Hochschule Freiburg.