Stuttgart, 21. Juni 2023 – Die Zahlen des Islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg für das Schuljahr 2022/23 zeigen ein erfreuliches Wachstum. Der Sunnitische Schulrat als Träger des Faches freut sich über eine positive Entwicklung beim Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. In den letzten drei Schuljahren stieg die Teilnehmerzahl von 5561 im Schuljahr 2020/21 auf 8043 im Schuljahr 2022/23 – ein Zuwachs von rund 45%. Die Zahlen spiegeln das wachsende Interesse und das Vertrauen der Eltern und Schüler in dieses ordentliche Unterrichtsfach wider.
Im Detail ergibt sich folgendes Bild:
- Allgemeinbildendes Gymnasium: Von 347 auf 1108 Teilnehmer, Anzahl der Schulen steigt von 9 auf 18.
- Gemeinschaftsschule Sekundarstufe I: Von 359 auf 899 Teilnehmer, Anzahl der Schulen steigt von 10 auf 17.
- Grundschulen: Von 3001 auf 3827 Teilnehmer, Anzahl der Schulen steigt von 54 auf 68.
- Realschule: Von 920 auf 1403 Teilnehmer, Anzahl der Schulen steigt von 9 auf 19.
- Sonstige Schulformen: Von 172 auf 100 Teilnehmer, Anzahl der Schulen bleibt stabil bei 2.
- Werkrealschule: Von 762 auf 706 Teilnehmer, Anzahl der Schulen bleibt stabil bei 12.
- Berufliche Schulen: Erstmals 2 Schulen im Schuljahr 2022/23.
Insgesamt erhöhte sich die Anzahl der Schulen, die islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung anbieten, von 96 im Schuljahr 2020/21 auf 138 im Schuljahr 2022/23, was einer Zunahme von rund 44% entspricht.
„Diese Zahlen zeigen das wachsende Interesse und die Anerkennung des islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung in Baden-Württemberg“, kommentiert Amin Rochdi, Geschäftsführer des Sunnitischen Schulrats. „Seit 2019 ist der Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung ein ordentliches Unterrichtsfach und wir freuen uns, dass zunehmend mehr Schulen diese wichtige Bildungsressource nutzen und immer mehr muslimische Schülerinnen und Schüler in den Genuss dieses Unterrichts kommen. Der Sunnitische Schulrat wird weiterhin eng mit dem Kultusministerium, den Schulen und den Vertreterinnen und Vertretern der sunnitischen Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten, um den islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung in Baden-Württemberg zu stärken. Auch die Kooperation mit anderen Religionen ist ein großes Anliegen des Sunnitischen Schulrat. So wurden in den letzten beiden Jahren die Fellbacher Erklärung unterschrieben und gemeinsame, interreligiöse Schülerwettbewerbe veranstaltet.“
Die Qualität und Inhalte des Unterrichts werden durch schulartspezifische Bildungspläne sichergestellt, die auf den Seiten des Sunnitischen Schulrats sowie des Kultusministeriums eingesehen werden können. In diesem Schuljahr werden die ersten Abiturientinnen und Abiturienten ihre mündliche Prüfung im Fach Islamischer Religionsunterricht ablegen.
Die Lehrkräfte für den Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung werden an fünf Hochschulstandorten in Baden-Württemberg (an den Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe, Weingarten, Freiburg, Ludwigsburg und der Universität Tübingen) sowie in der zweiten Ausbildungsphase an den Seminaren in Heidelberg und Stuttgart für das Gymnasium, Ludwigsburg für die Sekundarstufe I sowie Heilbronn und Sindelfingen für die Grundschulen ausgebildet. Nach Abschluss ihrer Ausbildung werden sie vom Sunnitischen Schulrat mit einer religionsgemeinschaftlichen Lehrbefugnis („Idschaza“) für das Fach beauftragt.
Der Sunnitische Schulrat setzt nicht nur auf den Ausbau seines Fachbereichs, sondern verstärkt auch die Zusammenarbeit mit den Trägern anderer Religionsunterrichte in Baden-Württemberg. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde die Fellbacher Erklärung für ein gemeinsames Miteinander unterzeichnet. Diese Erklärung legt den Fokus auf gegenseitigen Respekt, interreligiösen Dialog und ein harmonisches Zusammenleben.