Im Rechtsstreit zwischen einem an der PH Freiburg tätigen Akademischen Mitarbeiter und dem Sunnitischen Schulrat wegen dessen Lehrbefugnis hat sich der Sunnitische Schulrat einem Vergleichsvorschlag auf Grundlage der Hinweise der Kammer angeschlossen und dem Kläger ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Der Sunnitische Schulrat wartet auf eine Antwort des Klägers zum Lösungsvorschlag und wird anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Sunnitischer Schulrat setzt sich unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahren weiterhin dafür ein, im Interesse der Musliminnen und Muslime in Baden-Württemberg tragfähige Lösungen für die von ihm verantworteten Bereiche der bekenntnisorientierten Lehrerbildung und des islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung zu finden. Ziel ist weiterhin, das Angebot an islamischem Religionsunterricht qualitativ weiterzuentwickeln und den Schülerinnen und Schülern damit eine ansprechende religiöse und ethische Bildung zu ermöglichen.