Die Behauptung, dass die Stiftung eine bestimmte Ausrichtung innerhalb der islamischen Theologie und Religionspädagogik „ausradieren“ wolle, ist absolut unzutreffend und durch nichts belegt. Die in den letzten Wochen von einem Dozenten an der Pädagogischen Hochschule Freiburg betriebene Skandalisierung und Diffamierung von anderen islamischen Theologen und Religionspädagogen, insbesondere in sozialen Medien, ist nicht akzeptabel und dient auch nicht der Weiterentwicklung der islamischen Religionspädagogik. Die von dem Dozierenden gewählten Formulierungen sind eines Wissenschaftlers unwürdig.
Zutreffend ist: Dozierende an den Hochschulen im Fach Islamische Theologie/Religionspädagogik brauchen eine religiöse Lehrbefugnis. Die Stiftung vergibt diese anhand von Kriterien, die sie mit Zustimmung des Landes in einer für alle einsehbaren Idschaza-Ordnung niedergelegt hat. Eine Voraussetzung ist ein Lehramtsstudium oder eine gleichwertige Ausbildung, die in Deutschland seit vielen Jahren angeboten wird. Diesen Nachweis hat der betreffende Dozent trotz vielfacher Aufforderung bislang nicht geführt, gleichzeitig aber auf eine baldige Entscheidung durch die Stiftung gedrängt. Gegen diesen Bescheid geht er vor der Schiedskommission vor. Über dessen theologische Positionen ist ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln. Darüber hinausgehende Behauptungen des Dozierenden sind seine persönliche Sichtweisen und nicht durch Fakten oder Akteninhalt gedeckt. Die Stiftung Sunnitischer Schulrat bedauert, dass nun weitere Akteure die Narrationen des Dozierenden übernehmen, ohne sich – zum Beispiel durch die Einsichtnahme in den entsprechenden Bescheid – kundig gemacht zu haben.